S plus
Die Förderung für die Sicherheit steirischer Kleinstbetriebe
Die Anzahl der Einbrüche in Firmen und Geschäftslokale in der Steiermark stieg im Jahr 2009 im Vergleich zum Vorjahr um 16 % an. Mit diesem Förderungsprogramm soll die Motivation von Kleinstunternehmen in der Steiermark erhöht werden, die sicherheitstechnischen Rahmenbedingungen zum Schutz vor Einbrüchen in ihrem Unternehmen und zum Schutz der MitarbeiterInnen zu verbessern.
Wer wird gefördert:
Kleinstunternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz bzw. Standort in der Steiermark.
Von der Förderung im Rahmen dieses Förderungsprogramms ausgeschlossen sind Unternehmen aus den Bereichen Tourismus und Freizeit, Unternehmen, an denen die öffentliche Hand direkt oder indirekt zu 25% oder mehr beteiligt ist sowie freie Berufe wie z.B. ÄrztInnen, RechtsanwältInnen oder SteuerberaterInnen.
Was wird gefördert:
Gefördert werden sicherheitstechnische Investitionen zum mechanischen oder elektronischen Schutz von Betriebsstätten vor Einbrüchen, wie beispielsweise:
- Sicherheitstüren
- Sicherheitsfenster
- Videoüberwachungssysteme und
- Alarmanlagen
Das Mindestprojektvolumen beträgt EUR 1.200,--.
Wie viel wird gefördert:
1/3 der Investitionskosten (exkl. USt), max. EUR 1.500,-- in Form eines Schecks. Pro Kleinstunternehmen ist eine einmalige Einreichung möglich. Etwaige nicht verbrauchte Förderungsanteile verfallen und können auch nicht in bar abgelöst werden.
An wen ist das Ansuchen zu senden:
Das Ansuchen ist im Original an die SFG zu senden.
Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH
Nikolaiplatz 2
8020 Graz
Laufzeit:
Die Laufzeit dieser Förderungsaktion erstreckt sich – vorbehaltlich einer vorzeitigen Revision – bis 31.12.2011. Förderungsansuchen können längstens bis zum 30.09.2011 eingebracht werden. Das Förderungsprogramm ist auf die ersten 500 Förderungsfälle begrenzt.
Formulare: