Alarmanlage gefördert

Fördermodell für sicheres Wohnen

Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Einbau von Sicherheitsanlagen )im Sinne des gegenständlichen Antrages werden bereits schon jetzt in der Steiermark im Rahmen der Wohnbauförderung gefördert.

Zusätzlich ab 1.1. 2010! 

Sonderförderung – Sicheres Wohnen

(insgesamt € 3 Mio. Budget)

 

Beginn der Förderung: Anträge können ab 01.01 bis 31.12.2010 bei der A15 eingereicht werden. (Die Originalrechnungen müssen nach dem 30.09. 2009 ausgestellt sein.)

Gesamtbudget: 3 Mio.€

Art der Förderung: Nicht rückzahlbarer einmaliger Zuschuss.

Was wird gefördert: Sicherheitsmaßnahmen, die sich auf Einfamilienhäuser oder den Wohnbereich von Wohnungen in einem Mehrfamilienwohnhaus beziehen.

Wer kann ansuchen: Natürliche Personen (Eigentümer, Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Bauberechtigte, Mieter und Pächter

Förderungshöhe

 

Ein einmaliger Zuschuss für 30% der anerkannten Investitionskosten!

Wobei bei den Einzelmaßnahmen folgende Höchstgrenzen festgelegt werden:

Sicherheitstüren mit einer Widerstandsklasse von mindestens 2 max. bis zu € 1.000,--

(nach ÖNORM B5338 oder ENV 1627)

Sicherheitsfenster mit einer Widerstandsklasse von mindestens 2 max. bis zu € 1.000,--

(eine Fensterförderung ohne Türenförderung ist nur dann möglich, wenn bereits eine Sicherheitstüre vorhanden ist)
 
Alarmanlagen max. bis zu € 1.000,--

(nach VSÖ- oder VDS-Richtlinien bzw. EN50130 oder EN50131)

 Anlagen zur Videoüberwachung in Verbindung mit Alarmanlagen max. bis zu € 1.500,--

Pro Eigenheim bzw. Wohnung in einem Mehrfamilienhaus kann maximal eine Gesamtförderung, für alle ausgeführten Sicherheitsmaßnahmen, bis zu € 2.000,-- gewährt werden!

Förderungsabwicklung

Anträge inkl. der geforderten Unterlagen (Originalbelege ab 1.10.2009 und die entsprechenden Abnahmeprotokolle) können ab 1.1. 2010 ausschließlich bei der A15 Wohnbauförderung eingereicht werden. Nach positiver Prüfung erhält der Antragssteller eine schriftliche Zusicherung unter Angebe de Förderbetrages. Zugleich wird auch die Auszahlung auf das entsprechende Konto veranlasst.

VSÖ Verband der Sicherheitsunternehmen Österreich

VDS Verband der Sachversicherer (Zertifiziert Produkte des Sicherheitsmarktes)

ENV Europäische Vornorm

EN Europäische Norm

ÖNORM Österreichische Norm

Die Widerstandsklassen bei Sicherheitstüren

Geprüfte Sicherheitstüren (Gütesiegel, Prüfzeugnis und Registrierungsnummer) erhalten neben dem ÖNORM-Siegel (ÖNORM B5338) auch eine Zuordnung zu einer Widerstandsklasse. Dabei wird ermittelt, mit welcher Art von Gewaltanwendung ein Einbruchsversuch beim geprüften Modell Erfolg hat:

  • Klasse 1: Einbruchsversuch ausschließlich mittels körperlicher Gewalt
  • Klasse 2: Einbruchsversuch mittels einfachem Werkzeug
  • Klasse 3: Einbruchsversuch mittels so genanntem Kuhfuss
  • Klasse 4: Einbruchsversuch mittels Säge und Schlagwerkzeug
  • Klasse 5: Einbruchsversuch mittels Elektrowerkzeugen
  • Klasse 6: Einbruchsversuch mittels starken E-Werkzeugen
 
Die Widerstandsklassen bei Sicherheitsfenster

• Widerstandsklasse 1 (WK1):
Diese Fenster bieten einen Grundschutz gegen körperliche Gewalt wie etwa das Gegentreten, Gegenspringen etc.

• Widerstandsklasse 2 (WK2):
Diese Fenster halten zusätzlich vor Angriffen mit Schraubendrehern, Zangen oder Keilen stand.
design by digitiv / implementation by hgs